Teilnahmebedingungen Vorteilssystem „AboPlus“ der Märkischen Verlags- und Druck-Gesellschaft mbH Potsdam für Wareneinkauf und Dienstleistungen
1. Kundenbeziehungen
1.1. An dem Vorteilssystem der Märkische Allgemeinen nimmt jeder berechtigte Abonnent der Tageszeitung Märkische Allgemeine teil, der durch seine Unterschrift auf der Rückseite der AboPlus-Karte sein Einverständnis zu den Teilnahmebedingungen erklärt hat.
1.2. Für jeden Abonnenten wird eine kostenlose AboPlus-Karte ausgegeben. Mit der AboPlus-Karte können verschiedene Vorteile in Anspruch genommen werden. Diese Teilnahmebedingungen regeln den Einsatz der AboPlus-Karte und den Umgang mit den daraus resultierenden Vorteilen, sofern diese als Boni nachträglich an die einzelnen Abonnenten gelangen.
2. Bonus
2.1. In den teilnehmenden Akzeptanzstellen der Partnerfirmen erhalten die Abonnenten beim Bezug von bestimmten Waren und Dienstleistungen einen Bonus. Der Bonus kann sowohl sofort als auch nachträglich gewährt werden. Die Boni werden nur bei Barzahlung oder einer der Barzahlung gleichkommenden Weise gewährt. Zahlungen mit einer Kreditkarte sind von der Bonusgewährung ausgenommen. Die Höhe der gewährten Boni und die Warengruppen, für die diese gewährt werden, sind jeweils dem aktuellen Partnerfirmen-Verzeichnis zu entnehmen.
2.2. Die Abonnenten können jederzeit über den Kundenservice den Wert ihrer gesammelten Boni in Erfahrung bringen.
2.3. Der mit der AboPlus-Karte realisierte Umsatz bei den angeschlossenen Partnerfirmen wird dort erfasst und elektronisch an die Märkische Allgemeine weitergeleitet. Dort, wo keine elektronische Umsatzerfassung erfolgt, wird ersatzweise ein Umsatzbeleg durch die Partnerfirma erstellt und der Märkische Allgemeinen zur Registrierung zugeleitet. Zur Umsatzerfassung legen die Abonnenten vor dem Zahlungs- oder Kassiervorgang oder der Rechnungserstellung ihre AboPlus-Karte vor. Das heißt, die Vorlage der AboPlus-Karte muss in einem direkten Zusammenhang mit dem Kauf erfolgen. Eine nachträgliche Anerkennung des Kaufs mit der Folge einer Bonusgewährung ist nicht möglich.
2.4. Bei Rückgängigmachung eines Kaufes, für den ein Bonus gutgeschrieben wurde, erfolgt die Stornierung einer gewährten Gutschrift. Dies gilt auch, wenn ein Missbrauch der AboPlus-Karte vorliegt oder wenn durch das Personal der Partnerfirma Fehleingaben erfolgten.
3. Zusatzkarte
Auf Wunsch eines Abonnenten können Zusatzkarten für die mit dem Abonnenten in einem Haushalt lebenden Familienangehörigen ausgegeben werden. Die erste Zusatzkarte wird kostenlos ausgegeben. Für die Zusatzkarten wird kein anderes Konto geführt, sodass alle Boni, auch aus dem Einsatz der Zusatzkarten, auf dem Konto des Abonnenten gutgeschrieben werden. Weitere Zusatzkarten können gegen eine Gebühr von 2,50 Euro unter der Telefonnummer 0331 2840 355 bestellt werden.
4. Kartenverlust
4.1. Bei Verlust der AboPlus-Karte kann der Abonnent bei der Märkischen Allgemeinen gegen eine Gebühr von 2,50 Euro eine Ersatzkarte anfordern.
4.2. Bei Verlust der AboPlus-Karte muss der Abonnent unverzüglich den Kundenservice der Märkischen Allgemeinen unter dem Stichwort „AboPlus“ informieren.
5. Bonusauszahlung
5.1. Die Boni werden durch die Märkischen Allgemeine unter der angegebenen Kundennummer registriert. Eine monatliche Auszahlung der Boni wird jeweils ab einem Mindestguthaben von 10,00 Euro vorgenommen. Mindestens einmal in jedem Kalenderjahr erfolgt automatisch die Auszahlung der gesammelten Boni auf das Konto des Karteninhabers. Ausgezahlt werden nur die Boni, die zum Zeitpunkt der Auszahlung auf dem Konto verbucht wurden.
5.2. Die Auszahlung der Boni erfolgt auf ein vom Abonnenten genanntes Konto. Dies ist, soweit ein Konto zur Lastschrift hinterlegt wurde, bereits im Abonnementvertrag hinterlegt. Für die Überweisung wird seitens des Verlages keine Gebühr erhoben. Die Barauszahlung von Boni ist ausgeschlossen. Ist zum Zeitpunkt der Auszahlung von Boni kein Bankkonto für den Karteninhaber bekannt, so kann keine Auszahlung erfolgen. In diesem Fall verbleiben die Boni auf dem AboPlus-Konto. Die Boni können nur dann an den Abonnenten ausgeschüttet werden, wenn der Abonnent der Märkische Allgemeinen eine Bankverbindung zur Verfügung gestellt hat.
5.3. Die Boni sind nicht auf Dritte übertragbar.
6. Änderungen der Teilnahmebedingungen
6.1. Die Märkische Allgemeine behält sich vor, das Vorteilssystem unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter Wahrung seiner Belange einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern.
6.2. Die Märkische Allgemeine behält sich ferner vor, diese allgemeinen Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, wenn und soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen geboten ist. Änderungen der allgemeinen Teilnahmebedingungen werden durch Veröffentlichung in der Tageszeitung Märkische Allgemeine bekannt gegeben.
7. Haftungsausschluss
Bei Insolvenz einer Partnerfirma werden nur die Boni an die Abonnenten ausgeschüttet, die der Märkischen Allgemeinen durch die Partnerfirma zur Verfügung gestellt wurden.
8. Bonusverfall
Können die dem Abonnenten gewährten und gesammelten Boni nicht auf ein Konto im Inland ausgezahlt werden, so verfallen sie nach einer Frist von 24 Monaten.
9. Hinweis zum Datenschutz
9.1. Die Partnerfirma erfasst zum Zwecke der Bonusgewährung die notwendigen Umsatzdaten (Partnernummer, Kundennummer, Datum, Umsatz, Bonusklasse) jeden Einkaufs. Diese werden von den Partnerfirmen zum Zwecke der Bonusabrechnung an den Verlag übermittelt, dort verarbeitet und gespeichert. Zusätzlich werden die Daten zu Marktforschungszwecken intern vom Verlag ausgewertet.
9.2. Die Daten werden nur zur Durchführung des AboPlus-Vorteilssystems erfasst und verwaltet. Ein Austausch der erhobenen Umsatzdaten zwischen den am Vorteilssystem „AboPlus“ teilnehmenden Handelsunternehmen ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist jede Weitergabe von Daten an außerhalb des Programms stehende Dritte. Ein Verkauf der Daten findet nicht statt.
Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die für das Bonussystem erhobenen Daten gelöscht.
9.3. Die im Abovertrag hinterlegten Kommunikationswege werden nach dem erstmaligen Einsatz der AboPlus-Karte dazu genutzt, dem Abonnenten in Textform zielgerichtete Angebote, die in Verbindung mit AboPlus stehen, zukommen zu lassen. Falls die Abonnenten dies nicht wünschen, können sie diesem Zweck jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist an die angegebene Anschrift zu richten. Eine Teilnahme am Vorteilssystem „AboPlus“ ist unabhängig von der Abgabe der freiwilligen Angaben möglich.
10. Kündigung
10.1. Die Abonnenten können die Teilnahme am Vorteilssystem des Verlages unabhängig vom bestehenden Abonnement jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung erfolgt durch Mitteilung in Textform an die Märkische Allgemeine.
10.2. Die Teilnahme endet automatisch mit Kündigung des Abonnements.
10.3. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist seitens der Märkischen Allgemeinen möglich.
10.4. Im Fall einer Kündigung wird das auf dem Kartenkonto vorhandene Guthaben, unabhängig von der Höhe, fällig und gemäß Ziffer 5 der Teilnahmebedingungen ausgezahlt. Der Abonnent ist verpflichtet, die AboPlus-Karte bei Ablauf des Abonnements nicht mehr zu nutzen und unbrauchbar zu machen.
11. Newsletter
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